Stiftungs-Award CIVITAS

Ziel und Ausrichtung

Die österreichischen Sparkassenstiftungen fördern zahlreiche kleinere und kleine Projekte in ihrer Region, die trotz ihres geringen Mitteleinsatzes eine große Wirkung entfalten. Da die stiftungsähnlichen Anteilsverwaltungssparkassen sich ebenfalls für die Realisierung von zivilgesellschaftlichen Projekten engagieren, können sie auch Projekte für den Stiftungs-Award einreichen. In diesem Zusammenhang können daher nur zivilgesellschaftliche Projekte für den CIVITAS-Award eingereicht werden, die von Sparkassenstiftungen bzw. Anteilsverwaltungssparkassen unterstützt werden.

Diesen Projekten möchte der Sparkassenstiftungs-Award „CIVITAS“ im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs besonderes Augenmerk schenken. Der Preis soll zeigen, dass auch mit vergleichsweise geringem Fördermitteleinsatz besondere und hervorragende Projekte unterstützt oder selbst durchgeführt werden können.

Voraussetzungen

Thematisch werden keine Einschränkungen vorgegeben. Der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein. Umfang der eingesetzten Mittel im Rahmen der eingereichten Einzelprojekte sollte den Betrag an finanziellen Fördermitteln von 15.000,-Euro nicht überschreiten. Eingereicht werden können neben

  • bereits abgeschlossenen Projekten, deren Wirkung sich inzwischen gezeigt hat auch
  • aktuelle Vorhaben, deren Erfolg sich schon jetzt abzeichnet sowie
  • Maßnahmen, die sich aufgrund des Anfangserfolges in einer verlängerten Phase befinden.

Eingereicht werden können auch Teilprojekte größerer Vorhaben, die einen ganz besonderen Aspekt berücksichtigen. Gemeinschaftsprojekte oder gemeinsam geförderte Projekte sind möglich, der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein.

Bewertungskriterien

Ausschlaggebend für die Beurteilung durch die Jury werden folgende Kriterien sein:

  • Deckung eines besonderen Bedarfs vor Ort, Verbundenheit mit der Region
  • Einfallsreichtumund Professionalität bei der Umsetzung
  • Kreativität und Innovation
  • Modellhaftigkeit und Übertragbarkeit
  • Nachhaltigkeit und Ausbaufähigkeit
  • Eigenanteil und Engagement der Stiftung/AVS.

Die Höhe der Fördersumme stellt für sich alleine genommen kein relevantes Bewertungskriterium dar.

Einreichung, Einsendeschluss und Verleihung

Die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen ist bis zu dem im Vorstandsschreiben festgesetzten Termin jeden Jahres per E-Mail an angelika.brezina@sv.sparkasse.at oder per Fax an 05 0100/ 928422 möglich.

Die drei Gewinner werden durch eine Fachjury, bestehend aus CSR-Experten, ermittelt. Die Prämierung der drei Preisträger des Wettbewerbs erfolgt im Rahmen des jährlich stattfindenden Stiftungssymposiums.

Die Einreichung für Projekte kann ausschließlich nur durch die Sparkassenstiftungen bzw. Anteilsverwaltungssparkassen erfolgen.

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