Ombudsstelle

Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen

So erreichen Sie uns:

  • Postalisch: Österreichischer Sparkassenverband, Am Belvedere 1, 1100 Wien

  • Sprechen Sie mit uns. Sie erreichen uns telefonisch unter:
     +43 5 0100 - 28440
    (montags und freitags zwischen 9.00 und 11.00 Uhr, mittwochs zwischen 15.00 und 17.00 Uhr) 

  • Oder schicken Sie uns eine Nachricht:

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Die Ombudsstelle bietet den Privatkund:innen der Sparkassen bei der Beilegung von Unstimmigkeiten kostenlos seine Hilfe an. Seine Empfehlungen sind unverbindlich und es steht daher sowohl den Kund:innen als auch der Sparkasse jederzeit frei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bei von Ihnen vermuteten Fehlern einer Sparkasse oder bei Missverständnissen sollten Sie vorerst mit Ihrem Kundenbetreuer oder der Beschwerdestelle Kontakt aufnehmen. Wenn dieses Gespräch kein Ergebnis bringt, können Sie die Hilfe der Ombudsstelle in Anspruch nehmen.

Die Ombudsstelle unterstützt Sie z. B. bei folgenden Fällen:

  • Wenn die Sparkasse Ihre Beschwerde nicht ausführlich genug behandelt hat
  • Wenn Sie sich über Gebühren, Spesen, Kreditratenhöhen usw. nicht ausreichend informiert fühlen
  • Wenn die Sparkasse Ihnen die Buchungen auf Ihrem Kontoauszug nicht ausreichend erklären konnte
  • Wenn Sie Fragen, Anfragen und Beschwerden zu grenzübergreifenden Überweisungen mit Beträgen bis 15.000 Euro haben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte schriftlich an den Arbeitskreis „Ombudsstellen der österreichischen Kreditwirtschaft", c/o Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstr. 63, Postfach 320, 1045 Wien

In folgenden Fällen kann die Ombudsstelle nichts für Sie tun:

  • Wenn es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Sparkasse handelt, z. B. wenn man Ihnen den gewünschten Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe gewährt, Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die Kreditzinssätze zu hoch vorkommen
  • Wenn um Auskünfte über bestimmte Produkte und Serviceleistungen einer Sparkasse ersucht wird
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist

Bitte richten Sie Ihre Anregungen, Beschwerden und Wünsche immer zuerst schriftlich an die Ombudsstelle des Sparkassenverbandes.

Die Ombudsstelle bietet den Privatkund:innen der Sparkassen bei der Beilegung von Unstimmigkeiten kostenlos seine Hilfe an. Seine Empfehlungen sind unverbindlich und es steht daher sowohl den Kund:innen als auch der Sparkasse jederzeit frei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bei von Ihnen vermuteten Fehlern einer Sparkasse oder bei Missverständnissen sollten Sie vorerst mit Ihrem Kundenbetreuer oder der Beschwerdestelle Kontakt aufnehmen. Wenn dieses Gespräch kein Ergebnis bringt, können Sie die Hilfe der Ombudsstelle in Anspruch nehmen.

Die Ombudsstelle unterstützt Sie z. B. bei folgenden Fällen:

  • Wenn die Sparkasse Ihre Beschwerde nicht ausführlich genug behandelt hat
  • Wenn Sie sich über Gebühren, Spesen, Kreditratenhöhen usw. nicht ausreichend informiert fühlen
  • Wenn die Sparkasse Ihnen die Buchungen auf Ihrem Kontoauszug nicht ausreichend erklären konnte
  • Wenn Sie Fragen, Anfragen und Beschwerden zu grenzübergreifenden Überweisungen mit Beträgen bis 15.000 Euro haben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte schriftlich an den Arbeitskreis „Ombudsstellen der österreichischen Kreditwirtschaft", c/o Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstr. 63, Postfach 320, 1045 Wien

In folgenden Fällen kann die Ombudsstelle nichts für Sie tun:

  • Wenn es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Sparkasse handelt, z. B. wenn man Ihnen den gewünschten Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe gewährt, Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die Kreditzinssätze zu hoch vorkommen
  • Wenn um Auskünfte über bestimmte Produkte und Serviceleistungen einer Sparkasse ersucht wird
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist

Bitte richten Sie Ihre Anregungen, Beschwerden und Wünsche immer zuerst schriftlich an die Ombudsstelle des Sparkassenverbandes.